Stand: 1. Juni 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der NotAssemij Immobilien GmbH (nachfolgend "Makler") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Vermittlung oder den Nachweis von Immobilien.
Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die Angebote des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung des Maklers haftet der Auftraggeber für die volle Provision, wenn der Dritte den Vertrag abschließt.
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und dem Makler eine Kopie des Vertrages zu übermitteln.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachgewiesenen Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Fahrtkosten, Portokosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.